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Grundlagenpapier

Präambel

Der „Dachverband Familienberatung“ ist ein Zusammenschluss österreichweiter Rechtsträger von Familienberatungsstellen.

Familienberatungsstellen sind im Sinne des Familienberatungsförderungsgesetzes vom Bund anerkannte Beratungsstellen zur Förderung der individuellen körperlichen und psychischen Gesundheit sowie der Stabilität von Ehen, eingetragenen Partnerschaften, Lebensgemeinschaften und der Vielfalt der heutigen Familienformen. Die Familienberatungsstellen Österreichs garantieren kostenlose und vertrauliche Beratungen für hilfesuchende Menschen. Wenn im eigenen sozialen Netzwerk Hilfe und Unterstützung nicht mehr ausreicht, nehmen sich professionelle BeraterInnen dieser Menschen, Paare, Familien und Gruppen an und erarbeiten mit ihnen gemeinsam Lösungen zur Verbesserung der belastenden Familien- bzw. Lebenssituationen.

Im Familienberatungsförderungsgesetz hat sich der Bund verpflichtet, professionelle Familienberatung zu fördern. Dadurch und durch das Engagement vieler Vereine ist es gelungen, dass es in Österreich ein Netzwerk von Familienberatungsstellen gibt.

Gerade in schweren Zeiten, wie die von vielen Menschen belastend erlebte bereits seit Jahren andauernde Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren massiven Folgeerscheinungen wie finanzielle Sorgen, drohender Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden Familiendynamiken, Gefahr von Verschuldung, Abgleiten in die Armutsfalle, Perspektivenarmut, Isolation und Vereinsamung etc. wächst der berufliche, psychische, soziale und familiäre Druck auf viele Menschen in Österreich massiv. Angstzustände, Depressionen, Panikattacken, Schlafstörungen, Symptome des Burn out, aber auch die Zunahme von Aggression und Gewaltformen etc. sind mögliche Folgen, die hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Ebenso sind Familienplanung, Schwangerschaft und Elternschaft für viele heute eine zunehmende Herausforderung, manchmal sogar eine Überforderung. Der Bedarf an professioneller Familienberatung ist in den letzten Jahren signifikant gestiegen. Dies erfordert sowohl den weiteren Ausbau flächendeckender professioneller Familienberatung, als auch eine deutliche Anhebung des Budgets bereits bestehender und bewährter anerkannter Familienberatungsstellen in Österreich. Ziel ist die aktuelle Hilfestellung in persönlichen, partnerschaftlichen und familiären Krisensituationen, aber auch die Prävention, die in Österreich bis dato noch zu wenig im Bewusstsein verankert ist. Renommierte Studien zeigen, dass die Investition in psychosoziale Präventionsleistungen die Volksgesundheit fördert und längerfristig das Staatshaushaltsbudget entlastet. 

I.

Ziele der Interessensvertretung sind:

  1. Vernetzung der nach dem österreichischen Familienberatungsförderungsgesetz anerkannten RechtsträgerInnen von Familienberatungsstellen.
  2. Die Erarbeitung und Positionierung der Interessensvertretung zu familienpolitischen Themen und Sachthemen (nach vorheriger differenzierter Bearbeitung nach Themen- und Zielgruppen).
  3. Die koordinierte Vertretung der Trägerinteressen der nach dem österreichischen Familienberatungsförderungsgesetz anerkannten Familienberatungsstellen gegenüber Politik und Verwaltung.
  4. Das Einwirken auf Finanzierungsträger (Förder- und Subventionsgeber) zur Herstellung von Klarheit, Transparenz, Sicherheit und Stabilität bei den Förderrahmenbedingungen für die Trägerorganisationen.
  5. Die Wahrnehmung der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung von Aufgaben, Leistungen und Positionen der Trägerorganisationen.
  6. Ein breit angelegtes Lobbying bei allen gesellschaftlich relevanten Gruppen.

II. 

Mitglieder der Interessensvertretung sind RechtsträgerInnen von Familienberatungsstellen, die nach dem österreichischen Familienberatungsförderungsgesetz anerkannt und gefördert werden. Der Beitritt erfolgt durch Unterfertigung der Beitrittserklärung und Einzahlung des Mitgliedsbeitrags.

III.

Die Mitglieder können an den Sitzungen der Steuerungsgruppe teilnehmen. 3 - 4 Treffen im Jahr sind vorgesehen. Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip getroffen.

IV.

Die laufenden Geschäfte zwischen den Steuerungsgruppensitzungen führt die Sprecher*innengruppe, die aus mindestens 4 Vertreter*innen der Steuerungsgruppe besteht. Sie entscheidet konsensual (einstimmig).

Derzeitige Mitglieder sind:

  • Mag. Johannes Wahala (Verein COURAGE Wien)
  • Mag.a Claudia Pregartner (Kinderschutz-Zentrum Graz und GU)
  • Mag.a Hedwig Wölfl (die möwe - Kinderschutz gemeinnützige GmbH)
  • Mag.a Anna-Melina Hartmann (Verein sprungbrett)
  • Dorit Haslehner (Freiraum, Ternitz)

Dauer der Funktion in der Steuergruppe und in der Sprecher*innengruppe: 2 Jahre.

V.

Jedes Jahr wird eine Jahreshauptversammlung für alle Mitglieder des Dachverbands abgehalten. Bei dieser hat jedes Mitglied (=RechtsträgerIn) 1 Stimme. Entscheidungen fallen nach dem Mehrheitsprinzip.

Dort besteht die Möglichkeit der breiten Diskussion über die Arbeit des Dachverbands und über geplante Aktivitäten. Fixbestandteile der Jahreshauptversammlung sind die Bildung der Sprecher*innengruppe und die Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Budgets des darauffolgenden Jahres.

Unter der Zeit erfolgt die gegenseitige Kommunikation zwischen Dachverband und Mitgliedern über die E-Mailadresse des Dachverbands:

office@dachverband-familienberatung.at

VI.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für jedes Mitglied (= Organisation) 120,00 € und wird von 1 Mitgliedsorganisation eingehoben. Die Kassaverwaltung wird von den Rechnungsprüfern dieser Organisation geprüft und erfolgt durch dieses Mitglied mit Rechnungsabschluss und Bericht bei der Jahreshauptversammlung.

VII.

Die handelnden Personen begegnen sich wertschätzend und pflegen einen respektvollen Umgang innerhalb und außerhalb der Interessensvertretung.


 

 
 
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